
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen
deren Wert € 100,00 übersteigt, gemäß § 42a SPG (Sicherheitspolizeigesetz). Bitte rufen Sie nachstehenden Link auf, um die im Fundamt der Stadtgemeinde Leibnitz abgegebenen Fundgegenstände anzuzeigen:
Sämtliche österreichweit abgegebenen Fundgegenstände sind unter folgendem Link abrufbar: www.fundamt.gv.at.