
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen
deren Wert € 100,00 übersteigt, gemäß § 42a SPG (Sicherheitspolizeigesetz). Bitte rufen Sie nachstehenden Link auf, um die im Fundamt der Stadtgemeinde Leibnitz abgegebenen Fundgegenstände anzuzeigen:
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Gepostet von Tanja Rosmann | 23. Juli 2025 | Amtstafel |
deren Wert € 100,00 übersteigt, gemäß § 42a SPG (Sicherheitspolizeigesetz). Bitte rufen Sie nachstehenden Link auf, um die im Fundamt der Stadtgemeinde Leibnitz abgegebenen Fundgegenstände anzuzeigen: