Impressum

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber:

Stadtgemeinde Leibnitz

Herausgeber:

Stadtgemeinde Leibnitz
Ansprechperson: Ing. Kevin Walter
Adresse: Hauptplatz 24, 8430 Leibnitz
Telefon: +43 3452 82423-0
Fax:+43 3452 84811
E-Mail: [email protected]

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:

Die Homepage der Stadtgemeinde Leibnitz bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government-Dienste der Stadtgemeinde Leibnitz

2. Kundmachung gem. § 13 Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG i.d.g.F. in Verbindung mit § 64 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. über die Kommunikation (den Verkehr) zwischen Gemeinde und Beteiligten

§1

(1) Für die Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstigen Mitteilungen gemäß § 13 Abs. 1 1. Satz AVG, die im schriftlichen Wege an die Stadtgemeinde Leibnitz gerichtet werden sowie weiters für Rechtsmittel und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, welche gemäß § 13 Abs. 1 2. Satz AVG zwingend schriftlich einzubringen sind, werden ausdrücklich und ausschließlich nur folgende technische Möglichkeiten und Adressen bestimmt:

Postadresse: Stadtgemeinde Leibnitz, Hauptplatz 24, 8430 Leibnitz
Telefaxnummer: +43 3452 / 84811
E-Mail-Adresse: [email protected]

(2) Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Stadtgemeinde Leibnitz sind auch außerhalb der Amtsstunden (vergleiche § 2) empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Sämtliche Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilungen sowie Rechtsmittel und Anbringen die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, die außerhalb der Amtsstunden an die Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden.

Dies hat die Wirkung, dass diese Anbringen, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilungen und Rechtsmittel sowie Anbringen die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Stadtgemeinde Leibnitz gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und somit eingelangt gelten und von der Stadtgemeinde Leibnitz erst ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.  

(3) Die Weiterleitung an die persönliche E-Mail-Adresse eines Mitgliedes oder einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Geschäftsstelle der Stadtgemeinde Leibnitz übermittelten Anbringen, Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilung, Rechtsmittel oder Anbringen die an einer Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, ist insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person nicht sichergestellt und gilt eine ordnungsgemäße und fristgerechte Einbringung nur an die unter Punkt (1) erwähnten technischen Möglichkeiten bzw. Adressen und nur zu den Zeiten der Amtsstunden die unter § 2 dieser Kundmachung verlautbart sind.  

(4) Für mittels E-Mail eingebrachte Anbringen, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilungen, Rechtsmittel und Anbringen die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird können ausschließlich folgende Formate verwendet werden:

ArtBezeichnungMIME-TypeSuffix
TextASCIItext/plain*.TXT
*.TEX
E-MailMSGapplication/mail*.eml
DokumentPDFapplication/pdf*.PDF
RTFapplication/rtf*.RTF
MS Office Wordapplication/msword*.DOC
*.DOCX
MS Office Excelapplication/msexcel*.XLS
*.XLSX
MS Office Powerpointapplication/mspowerpoint*.PPT
*.PPTX
OpenDocument Textapplication/vnd.oasis.opendukument.text*.ODT
GrafikJPEGimage/jpg
image/jpeg
image/jpe
*.JPG
*.JPEG
*.JPE
BMPimage/bmp*.BMP
TIFFimage/tiff*.TIF
*.TIFF
PNGimage/png*.PNG
HTMLHTML 5
XHTML 1.1
text/html
application/xhtml+xml
*.HTM
*.HTML
KomprimierungZIPapplication/zip*.ZIP

(5) Rückfragen bei technischen Problemen und zum Einlangen aller schriftlichen Anbringen, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden, sonstige Mitteilungen und Rechtsmittel die an einer Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird (Vollständigkeit, Lesbarkeit, etc.) sind an die Stadtgemeinde Leibnitz unter der Tel.Nr.: (+43)(0)3452/82423-0 zu richten.

§2

Gemäß § 13 Abs. 5 AVG 1991 in Verbindung mit § 64 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. werden für die Stadtgemeinde Leibnitz folgende Amtsstunden gleichlautend mit den Zeiten des Parteienverkehrs bestimmt bzw. kundgemacht:

(1) Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten:

TagVormittagNachmittag
Montag07:30 bis 12:0013:30 bis 16:00
Dienstag07:30 bis 12:00
Mittwoch07:30 bis 12:00
Donnerstag07:30 bis 12:0014:00 bis 17:00
Freitag07:30 bis 12:00

(2) Lediglich in den Sommermonaten (01. Juli bis 31. August eines jeden Jahres) entfallen die Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten am Nachmittag. Die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten sind daher in diesen beiden Monaten jeweils von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00.

§ 3

(1) Die Amtstafel der Stadtgemeinde Leibnitz befindet sich am Standort Sparkassenplatz gegenüber dem Objekt Sparkassenplatz 1 (zwischen Sparmarkt und dem Büro des Tourismusverbandes) bzw. wird mit diesem Standort festgelegt.

Weitere Informationsstellen (Schautafeln) die jedoch nicht den rechtlichen Charakter einer Amtstafel haben befinden sich in:

  • Seggauberg (altes Gemeindeamt)
  • Kaindorf (altes Gemeindeamt)
  • und der VS Leibnitz-Linden (Richard-Wagner-Weg 29)

(2) Bekanntmachung der Stadtgemeinde Leibnitz erfolgen nur auf der Amtstafel Rathaus rückseitig / Sparkassenplatz gegenüber dem Objekt Sparkassenplatz 1 und auch im Internet auf der Seite https://newsroom.leibnitz.at/category/amtstafel/ (Startseite – Menüpunkt „Amtstafel“).

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Stadtgemeinde Leibnitz angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Leibnitz keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

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