Nationalratswahl 2024

Am 29. September 2024 findet die Nationalratswahl statt – hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

  • am Stichtag (9. Juli 2024) in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden und
  • spätestens am Wahltag (29. September 2024) das 16. Lebensjahr vollenden oder
  • als Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher bis zum Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse am 8. August 2024 auf Antrag in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind (diese Personen müssen ebenfalls spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden).

Briefwahl / Wahlkartenantrag

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu haben Sie drei Möglichkeiten:

Persönlich (aber nicht telefonisch!) im Meldeamt der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) zu den Amtszeiten bis spätestens 27. September 2024, 12:00 Uhr. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist erforderlich. Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Schriftlich mit der, der „Amtlichen Wahlinformation“ beiliegenden personalisierten Anforderungskarte oder auch per E-Mail an [email protected], per Fax an +43 3452 / 84811.

Bei jedem Antrag ist entweder die Angabe

  • des personalisierten Antragscodes auf der Wählerverständigungskarte,
  • der Passnummer oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (zB. Führerschein, Personalausweis) oder einer anderen Urkunde, sowie
  • eine Begründung des Antrags erforderlich.

Letztmöglicher Termin ist der 25. September 2024.

Elektronisch rund um die Uhr im Internet unter www.meinewahlkarte.at, mittels der qualifizierten elektronischen Signatur „ID-Austria“, dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte, einem gescannten amtlichen Lichtbildausweis oder Angabe Ihrer Reisepassnummer. 

Wahlvorgang

Am Wahltag bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis*) (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) UND den personalisierten Abschnitt der Wahlinformation in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

*) Einen Lichtbildausweis benötigen Sie auch dann, wenn Sie „amtsbekannt“ sind.

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BMI unter www.bmi.gv.at/Nationalratswahlen sowie in folgenden Downloads:

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