
„Ich tu´s Energieberatung“: € 75,- Förderung durch die Stadtgemeinde Leibnitz

Die Stadtgemeinde Leibnitz fördert auch im Jahr 2025 wieder Energieberatungen, welche im Rahmen der „Ich tu´s Initiative“ des Landes Steiermark durchgeführt werden.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten Energie und Kosten zu sparen. Egal ob Sie „Energiefressern“ in Ihrem Haushalt den Kampf ansagen, auf einen erneuerbaren Energieträger umsteigen möchten oder daran denken, Ihr Einfamilienhaus energetisch zu sanieren.
Energiesparen lohnt sich für Sie jetzt doppelt! Das Land Steiermark fördert im Rahmen der Landesinitiative „Ich tu´s Energieberatung“ die Inanspruchnahme eines zertifizierten Energieberaters / einer zertifizierten Energieberaterin.
Zusätzlich gewährt die Stadtgemeinde Leibnitz wieder eine einmalige Förderung des Selbstbehaltes in der Höhe von 75 € (Brutto) für eine Vor-Ort-Energieberatung bzw. für den „Vor-Ort-Gebäudecheck“ im Rahmen der „Ich tu´s Initiative des Landes Steiermark“.
Auf diese Weise wird die Vor-Ort-Energieberatung für Sie kostenlos bzw. für den Vor-Ort-Gebäudecheck verringert sich Ihr Selbstbehalt um € 75!
So funktioniert´s:
Anmeldung zur Beratung:
Bei einem zertifizierten „Ich-tu´s“- Energieberater ihrer Wahl. Hier kommen Sie zu Ihrem Berater: Ich tu’s Energieberater:innen Land Steiermark oder sie können sich die Liste als PDF-File hier downloaden!
Förderzeitraum:
Jänner 2025 bis Dezember 2025 (Beratungen und Einreichungen nur in diesem Zeitraum)
Einreichung zur Förderung
Nach durchgeführter Energieberatung, im Rahmen der „Ich tu´s Initiative“, können Sie um die 75 € Förderung für den Selbstbehalt ansuchen. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude bzw. der Haushalt im Leibnitzer Gemeindegebiet befindet.
Einreichungen richten Sie an:
Stadtgemeinde Leibnitz, Abteilung Stadtentwicklung, Hauptplatz 24/1, 8430 Leibnitz [email protected]
Erforderlich:
- Adresse des Objekts für welches die Beratung durchgeführt wurde
- Rechnung des zertifizierten Energieberaters
- Zahlungsnachweis sowie Ihre Kontonummer zur Auszahlung des Förderbetrages
Achtung: Die Anzahl der geförderten Beratungen des Landes ist begrenzt. Ebenso sind die Förderungen der Stadtgemeinde im Jahr 2025 limitiert – also rasch einreichen.
Energiesparen lohnt sich – für Ihr Haushaltsbudget und die Umwelt!
Weitere Informationen: http://www.ich-tus.steiermark.at/