Gemeinderatswahl 2025

Am 23. März 2025 findet die Gemeinderatswahl statt – hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die

  • österreichische Staatsbürger sind oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
  • mit Hauptwohnsitz am Stichtag (06.01.2025, 24:00 Uhr) in der Gemeinde gemeldet,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und
  • am Wahltag (23.03.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben (am bzw. vor dem 23.03.2009 geboren).

Briefwahl / Wahlkartenantrag

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu haben Sie drei Möglichkeiten:

Persönlich (aber nicht telefonisch!) im Meldeamt der Stadtgemeinde Leibnitz (Rathaus) zu den Amtszeiten bis spätestens Freitag, 21.03.2025, 12:00 Uhr. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ist erforderlich. Eine Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Ab wann Sie sofort direkt im Gemeindeamt wählen können, wird an dieser Stelle bekanntgegeben, sobald der Zeitpunkt feststeht.

Schriftlich mit der, der „Amtlichen Wahlinformation“ beiliegenden personalisierten Anforderungskarte (die Zustellung erfolgt voraussichtlich Ende Februar) oder auch per E-Mail an [email protected], per Fax an +43 3452 / 84811.

Bei jedem Antrag ist entweder die Angabe

  • des personalisierten Antragscodes auf der Wählerverständigungskarte,
  • der Passnummer oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (zB. Führerschein, Personalausweis) oder einer anderen Urkunde, sowie
  • eine Begründung des Antrags erforderlich.

Letztmöglicher Termin ist Mittwoch, 19. März 2025.

Elektronisch ab sofort rund um die Uhr im Internet unter www.meinewahlkarte.at, mittels der qualifizierten elektronischen Signatur „ID-Austria“, dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte, einem gescannten amtlichen Lichtbildausweis oder Angabe Ihrer österreichischen Reisepassnummer. 

Wahlvorgang

Am Wahltag bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis*) (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) UND den personalisierten Abschnitt der Wahlinformation in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil nicht mehr im Wählerverzeichnis gesucht werden muss.

*) Einen Lichtbildausweis benötigen Sie auch dann, wenn Sie „amtsbekannt“ sind.

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Landes Steiermark unter https://www.verwaltung.steiermark.at.

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