Spendensammlungen nur mit Bewilligung!

Spendensammlungen nur mit Bewilligung!

Es klingelt, man öffnet die Tür und ein Spendensammler lächelt einem freundlich entgegen. Völlig unvorbereitet werden wir angehalten, für den guten Zweck zu spenden.
Oder wir bummeln durch die Stadt und werden von einer jungen Frau zu unserer Meinung über ein spezielles Thema befragt und dann gleich angehalten, den Antrag für die Mitgliedschaft in einem Verein – mit monatlichem Abbuchungsvertrag – zu unterschreiben.

Was in den meisten Fällen gesetzlich abgesichert ist und durchaus einem höheren Ziel dienen kann, ist in manchen Fällen aber gesetzlich nicht gedeckt: Nicht jeder der eine Liste und ein paar Prospekte in der Hand hält, ist befugt, Spenden zu sammeln.

Eine öffentliche Sammlung darf nur aufgrund einer Bewilligung der zuständigen Behörde durchgeführt werden.

Es ist für die Bevölkerung auch wichtig zu wissen, dass beim Sammeln nur vertrauenswürdige Personen tätig werden dürfen und diese, über Verlangen, eine Legitimation vorzuweisen haben. Auch die behördliche Bewilligung zur Sammlung, diese in Form eines Bescheides, ist auf Anfrage vorzulegen.

Daher sind folgende drei Punkte unbedingt zu beachten, wenn Sie zum Spenden aufgefordert werden:

  1. Lassen Sie sich bitte nicht vorschnell von redegewandten Personen zu Spenden hinreißen!
  2. Kontrollieren Sie immer die Legitimation der Person, die sammelt!
  3. Achten Sie darauf, ob die Sammlung auch bewilligt ist und die notwendige Transparenz gegeben ist.

Foto: R_K_B_by_Siegfried Fries_pixelio.de

Über den Autor

Andrea Kölbl

Andrea Kölbl ist zuständig für redaktionelle Arbeiten in der Stadtgemeinde Leibnitz und für Texte und Fotos im Stadtmagazin UNSER LEINBITZ und auf der Homepage der Stadtgemeinde Leibnitz. Des Weiteren ist sie Mitarbeiterin in der Stadtamtsdirektion. Sie erreichen Andrea Kölbl unter andrea.koelbl@leibnitz.at.