Förderung von Solaranlagen und Balkonkraftwerken

WICHTIG: Vor Errichtung ist das Formular „meldepflichtiges Bauvorhaben“ (siehe Download) auszufüllen und samt Skizze bei der Abteilung Baurecht & Umwelt einzureichen.

Solaranlagen werden mit pauschal € 150,00 sowie Balkonkraftwerke pauschal mit € 50,00 gefördert. (Anträge siehe Downloads).

Mitteilung „meldepflichtiges Bauvorhaben“ (PDF, 90 KB)

Antrag Solaranlage (PDF, 155 KB)

Antrag Balkonkraftwerk (PDF, 155 KB)

Über den Autor