Schneebruch
Der Schneebruch im Februar hat in den Wäldern des Bezirkes Leibnitz regional zu beträchtlichen Schäden geführt und stellt viele Waldbesitzer vor nicht alltägliche Herausforderungen in der Waldbewirtschaftung. Das Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz versucht die dringendsten Fragen zu beantworten.
Wer beurteilt den Schaden in meinem Wald und sagt mir, was am besten zu tun ist?
Die ersten und kompetentesten Ansprechpartner für die Bewirtschaftung der Wälder im Bezirk sind die Forstexperten der Landwirtschaftskammer Leibnitz und der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (Kontaktdaten der Bezirksförster siehe unten)
Welche Maßnahmen sind am dringendsten?
Die größte wirtschaftliche Bedrohung betrifft die Baumart Fichte und geht von den Borkenkäfern, dem Buchdrucker und dem Kupferstecher, aus. Um einer drohenden Massenvermehrung beim Borkenkäfer in den kommenden Jahren entgegenzuwirken, ist ein rasches Aufarbeiten der geschädigten Fichten unbedingt notwendig.
Was muss ich im Wald mit der Fichte zur Verminderung von Folgeschäden machen?
1. Gebogene oder entwurzelte Fichten sind ausnahmslos zu fällen und aufzuarbeiten.
2. Abgebrochene, grüne Kronenteile bzw. Wipfel sind entweder aus dem Wald zu bringen und durch Häckseln unschädlich zu machen oder direkt im Wald in 30cm Abschnitte zu trennen (bruttaugliches Material ist Derbholz, >7cm Durchmesser in Rinde).
3. Abgebrochene Bäume ohne grüne Äste sowie mit geringer Restkrone (Bruchstümpfe) sind ausnahmslos zu fällen und aufzuarbeiten.
4. Fichten mit großer Restkrone (mehr als 70 % der grünen Krone erhalten) können bei entsprechender Nachsorge im Bestand verbleiben. Die geschädigten Fichten müssen in den Sommermonaten im 14tägigen Intervall auf Borkenkäferbefall kontrolliert werden.
5. Je nach Witterung ist ab Anfang April mit Borkenkäferbefall zu rechnen. Daher ergibt sich ein Zeitraum für eine ordnungsgemäße Aufarbeitung bis 30.04.2026 um eine Borkenkäfermassenvermehrung zu verhindern.
Gibt es eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds?
Ab einer Schadfläche von 3.000 m² besteht die Möglichkeit um eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds (Privatschadensausweis) bei der Gemeinde anzusuchen. Als Schadensfläche gilt, wenn durch das Schadereignis die Bestockung zumindest um 3/10 abgenommen hat, sprich, wenn mind. 30 % der Bäume geschädigt sind.
Erfahrungsgemäß sind im Bezirk Leibnitz bei Fichtenbeständen mehr als 0,5 ha Schadfläche notwendig, um in den Genuss einer Entschädigung aus dem Katastrophenfonds zu kommen. Weiterführende Informationen zum Thema Privatschadensausweis gibt es HIER.
Bekomme ich für eine Aufforstung meiner Schadfläche eine Förderung?
Aufforstungen mit Laubholz von Schadflächen ab einer Fläche von 1.000 m² sind förderbar.
Kontaktieren Sie dazu:
Bezirksförster FAST Leibnitz
Ing. Andreas Buchberger,
0676 866 40 137