SeniorInnen Urlaubsaktion 2023

SeniorInnen Urlaubsaktion 2023

Die Urlaubsaktion für SeniorInnen 2023 des Landes Steiermark wird von der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz und der Stadtgemeinde Leibnitz organisiert.

Es wird den SeniorIinnen ab dem 60. Lebensjahr ein 7-tägiger Gratisurlaub in der Steiermark ermöglicht.

Der 4. Turnus für die Bewohner der Stadtgemeinde Leibnitz findet vom 13.06.2023 bis 20.06.2023 statt.

SeniorInnen, welche die untenstehenden Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, können bis spätestens 7. April 2023 im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz die Teilnahme beantragen. Die Vergabe der Plätze erfolgt von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

Eine Teilnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31. Dezember des laufenden Jahres
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Angehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes
  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • das Gesamtnettoeinkommen im Monat darf die Einkommensgrenze

für alleinlebende Personen                               von      €   1.371,00

für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften       von      €   2.057,00

nicht übersteigen (Einkommensnachweise wie unten angeführt sind vorzulegen).

  • das Zurechtfinden ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort muss gewährleistet sein (Pflegestufe 1 und 2) – eine ärztliche Bestätigung ist vorzulegen
  • bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3 und 4) muss die Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht von einem Angehörigen oder einer anderen pflegenden Person gewährleistet sein – eine ärztliche Bestätigung ist vorzulegen

Folgende Nachweise sind unbedingt bei Antragstellung bzw. bis 07.04.2023 vorzulegen:

  • alle Pensionen bzw. Renten inklusive Ausgleichszulage, z.B. Unfallrenten, Invalidenrenten, Erwerbsunfähigkeitspensionen, Leibrenten, Firmenpensionen
  • Unterhalt,
  • Leistungen aus der Sozialhilfe oder der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
  • Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss
  • Pacht- oder Mieteinnahmen
  • sonstige Einkünfte (bitte die Art angeben)
  • für ein Ausgedinge wird der Höchstsatz angenommen, wenn kein Nachweis für ein geringeres vorgelegt wird.
  • Der Höchstsatz für das Ausgedinge beträgt im Jahr 2023
    • für alleinlebende Personen                                 € 147,88 und
    • für Ehepaare und Lebensgemeinschaften          € 221,71

Als Einkommen gelten insbesondere nicht:

  • Pflegegeld
  • Diätzuschüsse
  • Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge
  • Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegeeltern) des Landes Steiermark
  • Wohnunterstützung

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens Freitag, den 7. April 2023 im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz, Hauptplatz 24, 8430 Leibnitz, bei Roswitha Poßnitz, Tel.Nr.  0043 3452 82423-133, E-Mail: roswitha.possnitz@leibnitz.at.

Über den Autor

Andrea Kölbl

Andrea Kölbl ist zuständig für redaktionelle Arbeiten in der Stadtgemeinde Leibnitz und für Texte und Fotos im Stadtmagazin UNSER LEINBITZ und auf der Homepage der Stadtgemeinde Leibnitz. Des Weiteren ist sie Mitarbeiterin in der Stadtamtsdirektion. Sie erreichen Andrea Kölbl unter andrea.koelbl@leibnitz.at.