Leibnitzerfeld: Wasserversorger einigen sich mit Landwirtschaft!
Gute Nachrichten in Bezug auf das Zivilrechtsverfahren „Entschädigungsforderungen im Schongebiet“ gibt es im Zuge der Bürgermeisterversammlung, zu der die Leibnitzerfeld Wasserversorgungs GmbH (LFWV) kürzlich lud. Die beiden benachbarten Wasserversorger, die LFWV und der Wasserverband Leibnitzerfeld-Süd (WVB LFS), einigten sich mit der Landwirtschaftskammer Steiermark auf einen außergerichtlichen Vergleich. Ziel war es eine gemeinsame Einigung im Sinne aller Beteiligten zu finden um die Prozessdauer zu verkürzen. Nach Jahren gerichtlicher Verhandlungen kann verkündet werden, dass man sich bereits in 96 % der Fälle (Grundeigentümer bzw. Landwirte) außergerichtlich geeinigt hat. Auch die Wasserbezieher der LFWV im Zentralraum Leibnitz, die in den Jahren 2011-2016 aufgrund des Verfahrens einen Zuschlag zum Wasserpreis in Kauf nehmen mussten, werden eine Refundierung in Form einer einmaligen Gutschrift im Jahr 2023 erhalten. Eine klare Win-Win-Situation für alle Beteiligten und ein möglicher Neubeginn einer vertieften Koexistenz von Landwirten und Wasserversorgern im Leibnitzerfeld.
Trinkwasserpreis 2023
Für das kommende Jahr wird für den Zentralraum Leibnitz der Trinkwasserpreis leicht angepasst. Die gestiegen Material-, Personal- und Energiekosten führen dazu den Preis von € 1,55 auf € 1,61 (brutto) je 1.000 Liter Trinkwasser anzuheben. Im Vergleich ist Leitungswasser bis zu 300 x günstiger als Wasser aus der Flasche und somit das mit Abstand günstigste Lebensmittel. Es ist um ein Vielfaches günstiger, leichter und klimafreundlicher, einfach den Wasserhahn aufzudrehen um frisches Trinkwasser zu genießen. „Erfreulich ist, dass unsere Wasserbezieher im Zentralraum Leibnitz im Jahr 2023 eine Gutschrift erhalten werden“ informiert Michael Schumacher, Bürgermeister der Stadt Leibnitz und Eigentümervertreter der LFWV. Wie bereits angekündigt wird durch den Abschluss der Vergleichsvereinbarung Entschädigungsforderung-Schongebiet die LFWV nach Abzug der Entschädigungs- und Verfahrenskosten den restlichen Betrag auf die Wasserbezieher aufteilen. Berechtigt sind alle Kundinnen und Kunden die bereits 2016 Wasser bezogen haben. Der Betrag der sich aus dem Verbrauch berechnet wird mit einer Quartals-Vorschreibung im ersten Halbjahr automatisch gutgeschrieben.