Schulbeginn – Gefahr für Kinder im Straßenverkehr

Zu Schulbeginn sind viele Kinder zum ersten Mal selbstständig – häufig auch ohne die Begleitung Erwachsener – im Straßenverkehr unterwegs. Dadurch steigt auch das Unfallrisiko. Denn: Kinder handeln intuitiv, lassen sich leicht ablenken und können gefährliche Situationen meist nicht abschätzen. Kinder sind – wie auch körperlich beeinträchtigte oder gebrechliche Personen – aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Vor allem zu Schulbeginn, wenn die Kinder das erste Mal selbstständig im Straßenverkehr unterwegs sind, ist daher erhöhte Aufmerksamkeit gefragt.

Kinder können den Verkehr nicht so gut überblicken wie Erwachsene. Sie sind kleiner, ihr Blickfeld ist eingeschränkter. Außerdem können sie Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht gut einschätzen. Zudem sind sie auch für Autofahrerinnen und Autofahrer oft nicht sofort sichtbar. Kinder zählen daher zu den am meisten gefährdeten Teilnehmern im Straßenverkehr.

Besonders bei Schulanfängern muss der sichere Schulweg eingeübt werden. Es muss nicht immer der kürzeste Weg zur Schule der Beste sein. Die Straße sollte dort überquert werden, wo es Ampeln oder Zebrastreifen gibt. Gefährliche Stellen müssen gesondert geübt und besprochen werden. Und dann heißt es üben. Am Anfang des Schuljahres ist es am zielführendsten, wenn Kinder zur Schule begleitet werden.

Sollte ein Bus benutzt werden um in die Schule zu kommen, ist es von Vorteil, wenn Sie das erste Mal gemeinsam mit Ihrem Kind mit dem Bus fahren und das Nötigste erklären.

Falls Ihr Kind schon älter ist und mit dem Fahrrad zur Schule fahren darf, sollten Sie Ihr Kind darauf hinweisen, dass es einen Fahrradhelm trägt. Bitte nicht vergessen: Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht)! Aber auch wenn das Kind in einem Fahrradanhänger transportiert wird oder auf einem Fahrrad mitgeführt wird ist ein Helm verpflichtend. Verantwortlich dafür, dass dieses Gesetz auch eingehalten wird, ist diejenige Person, die ein Kind unter zwölf Jahren beaufsichtigt.

Aber auch die Größe des Fahrrades muss passen. Dass Bremsen, Lichter und Klingel einwandfrei funktionieren, sollte sowieso klar sein.

Ganz wichtig, egal ob Ihr Kind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, es sollte unbedingt helle Kleidung tragen. Zusätzlich angebrachte Lichtreflektoren erhöhen die Sicherheit Ihres Kindes ebenfalls.

Aber nicht nur Kinder müssen für diesen Neuanfang entsprechend für den Umgang mit dem Straßenverkehr angeleitet werden, auch Autofahrer müssen stets aufs Neue sensibilisiert werden.

Lenker von einspurigen als auch zweispurigen Fahrzeugen sollen auf Folgendes achten:

  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend der Verkehrssituation an. Fahren Sie an Schulen sowie Autobushaltestellen langsam und besonders vorsichtig. Schenken Sie speziell Fußgängerübergängen (Schutzwegen) wie auch parkenden Autos zu Schulbeginn besondere Aufmerksamkeit – denken Sie daran, dass sich dort ein Kind befinden könnte, dass die Straße überqueren möchte.

Foto:  GTÜ_pixelio.de

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Andrea Kölbl

Andrea Kölbl ist zuständig für redaktionelle Arbeiten in der Stadtgemeinde Leibnitz und für Texte und Fotos im Stadtmagazin UNSER LEINBITZ und auf der Homepage der Stadtgemeinde Leibnitz. Des Weiteren ist sie Mitarbeiterin in der Stadtamtsdirektion. Sie erreichen Andrea Kölbl unter [email protected].