Streunende Katzen
Herrenlose Streunerkatzen stellen immer eine Herausforderung dar. Versammeln sich an einem Ort zahlreiche unkastrierte Tiere, gerät die Situation schnell außer Kontrolle: Futtermangel, Revierkämpfe und die rasante Ausbreitung von Krankheiten setzen den Tieren massiv zu. Auch in der Stadtgemeinde Leibnitz erregt eine ungebremste Katzenvermehrung derzeit die Gemüter, weshalb schnelles und konsequentes Handeln gefordert ist. Ein einziges Katzenpaar kann rechnerisch tausende Nachkommen zeugen, was unweigerlich zu überfüllten Tierheimen und großem Tierleid führt.
Gesetzliche Pflicht zur Kastration
Die Stadtgemeinde weist daher nachdrücklich auf die streng gesetzlich geregelte Kastrationspflicht hin: Alle Katzen (weibliche als auch männliche) mit regelmäßigem Zugang ins Freie müssen von einem Tierarzt kastriert werden. Das gilt auch für Bauernhöfe. Davon befreit sind nur kontrollierte Zuchttiere, die behördlich gemeldet, gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sind.
Die Kastration schützt nicht nur vor unerwünschtem Nachwuchs, sondern erhöht auch die Lebensqualität. Kommen Sie Ihrer Verantwortung daher rechtzeitig nach und wenden Sie sich bei Fragen zum Thema an Ihren Tierarzt des Vertrauens oder einen Tierschutzverein.
