Senior*innen Urlaubsaktion 2025

Senior*innen Urlaubsaktion 2025

Die Urlaubsaktion für Senior*innen 2025 des Landes Steiermark wird von der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz und der Stadtgemeinde Leibnitz organisiert.

Es wird den Senior*innen ab dem 60. Lebensjahr ein 7-tägiger Gratisurlaub in der Steiermark ermöglicht.

Der Turnus für die Bewohner der Stadtgemeinde Leibnitz findet vom 09.09.2025 bis 16.09.2025 statt.

Senior*innen, welche die untenstehenden Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, können bis spätestens 23. Juni 2025 im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz die Teilnahme beantragen. Die Vergabe der Plätze erfolgt von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

Eine Teilnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31. Dezember des laufenden Jahres
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Angehörigkeit eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes
  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • das Gesamtnettoeinkommen im Monat darf die Einkommensgrenze:
für alleinlebende Personen  von € 1.547,62
für Ehepaare oder Lebensgemeinschaftenvon € 2.323,07

nicht übersteigen (Einkommensnachweise wie unten angeführt sind vorzulegen).

  • das Zurechtfinden ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort muss gewährleistet sein (Pflegestufe 1 und 2) – eine ärztliche Bestätigung ist vorzulegen
  • bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3 und 4) muss die Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht von einem Angehörigen oder einer anderen pflegenden Person gewährleistet sein – eine ärztliche Bestätigung ist vorzulegen

Folgende Nachweise sind unbedingt bei Antragstellung bzw. bis 23.06.2025 vorzulegen:

  • alle Pensionen bzw. Renten inklusive Ausgleichszulage, z.B. Unfallrenten, Invalidenrenten, Erwerbsunfähigkeitspensionen, Leibrenten, Firmenpensionen
  • Unterhalt,
  • Leistungen aus der Sozialhilfe oder der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
  • Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss
  • Pacht- oder Mieteinnahmen
  • sonstige Einkünfte (bitte die Art angeben)
  • für ein Ausgedinge wird der Höchstsatz angenommen, wenn kein Nachweis für ein geringeres vorgelegt wird.
  • Der Höchstsatz für das Ausgedinge beträgt im Jahr 2025:
für alleinlebende Personen€ 166,90
für Ehepaare und Lebensgemeinschaften€ 250,25

Als Einkommen gelten insbesondere nicht:

  • Pflegegeld
  • Diätzuschüsse
  • Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge
  • Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegeeltern) des Landes Steiermark
  • Wohnunterstützung

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens Montag, den 23. Juni 2025 im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz, Hauptplatz 24, 8430 Leibnitz, bei Frau Elisabeth Kaube, Tel: 03452 82423-192 oder [email protected]

Foto-by_Rainer-Sturm_pixelio.de

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