
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Leibnitz
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Leibnitz, mit Sitz Sparkassenplatz 4a, 1. Stock rechts, ist für folgende Lebenslagen bzw. Dienstleistungen zuständig:
Geburt
Sofern sich der Geburtsort in Österreich befindet, kann eine Geburtsurkunde bzw. eine internationale Geburtsurkunde (in mehreren Sprachen) bei jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden.
Kosten:
Geburtsurkunde | € 13,10 |
internationale Geburtsurkunde | € 13,10 |
Neugeburt:
Die Ersterfassung des Neugeborenen hat ausschließlich am Geburtsort zu erfolgen. Dies wird zumeist direkt im Krankenhaus (Standesbeamter/in kommt ins Krankenhaus) bzw. am Standesamt des Geburtsortes durchgeführt.
Hierauf kann die Ausstellung von Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung, Obsorgeerklärung, Staatsbürgschaftsnachweis und Meldezettel an jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden.
Die erstmalige Ausstellung von Urkunden anlässlich der Geburt ist innerhalb der ersten beiden Lebensjahre kostenlos.
Vaterschaft/Mutterschaft
Vaterschaftsanerkennung(-anerkenntnis)
Sie können eine Vaterschaftsanerkenntnis an jedem Standesamt in Österreich kostenlos vornehmen lassen, unabhängig vom Alter des Kindes.
Ist der Vater Österreicher und die Mutter ausländische Staatsbürgerin, sollte die Vaterschaftsanerkennung innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Mutterschaftsanerkennung(-anerkenntnis)
Für nähere Auskünfte zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Standesbeamtinnen gerne zur Verfügung.
Ehe/Eingetragene Partnerschaft
Bevor eine Eheschließung oder Eingetragene Partnerschaft stattfinden kann, müssen die benötigten Dokumente im Standesamt des Trauungsortes eingesehen werden. Welche Dokumente Sie benötigen, erfahren Sie beim Standesamt.
Im Standesamt Leibnitz finden Trauungen bzw. Eingetragene Partnerschaften im Festsaal des Rathauses statt. Paare haben auch die Möglichkeit an einem Platz Ihrer Wahl (z.B. im Garten daheim) standesamtlich zu heiraten bzw. sich zu verpartnern – nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt im Standesamt.
Termine für Trauungen bzw. Verpartnerungen sind zuvor mit dem Standesamt abzustimmen.
Anfallende Gebühren/Abgaben:
Heiratsurkunde/Verpartnerungsurkunde | € 13,10 |
Eheschließungen/Verpartnerungen | € 85,75 bis € 514,80 |
Überprüfung ausländischer Dokumente zusätzlich jeweils | € 119,00 |
Sterbefall
Ein Sterbefall (Todesfall) muss ausschließlich dem Standesamt am Sterbeort am folgenden Werktag angezeigt werden. Auf Wunsch wird dieser Behördengang auch vom Bestattungsunternehmen durchgeführt.
Hierauf kann die Sterbeurkunde oder internationale Sterbeurkunde (in mehreren Sprachen) an jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden.
Kosten:
Sterbeurkunde | € 13,10 |
internationale Sterbeurkunde | € 13,10 |
Staatsbürgerschaft
Sofern ein österreichischer Staatsbürger, eine österreichische Staatsbürgerin, einen Wohnsitz im Inland hat, kann der Staatsbürgerschaftsnachweis bei jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden.
Kosten Staatsbürgerschaftsnachweis € 62,30
Die erstmalige Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises anlässlich der Geburt ist innerhalb der ersten beiden Lebensjahre kostenlos.
Für Fragen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft wenden Sie sich bitte direkt an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 3 / Staatsbürgerschaft
Paulustorgasse 4 | 8010 Graz
Kontaktdaten
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Leibnitz Hauptplatz 24 | 8430 Leibnitz M. [email protected] | Sonja Weber T. +43 3452 82423-117 M. [email protected] |
Claudia Klapsch T. +43 3452 82423-132 M. [email protected] | Silvia Traun T. +43 3452 82423-125 M. [email protected] |