Stellenausschreibung: Musikschullehrerin / Musikschullehrer an der Franz-Koringer-Musikschule Leibnitz

Unterrichtsfächer: Hauptfach: Gesang; Zweitfach: Klavier, ca. 12-15 Wst.
Dienstantritt: 08.09.2025
Bewerbungsfrist: 23.06.2025
Beschäftigungszeitraum: vorerst befristet für das Schuljahr 2025/2026


Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.:
Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Mit Dienst an dislozierten Unterrichtsorten muss ggf. gerechnet werden. Qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.) werden ersucht, Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde etc. bei der ausschreibenden Gemeinde termingerecht einzureichen.

Weitere Informationen:
Franz-Koringer-Musikschule Leibnitz
Wagnastraße 9
8430 Leibnitz
Tel.: 03452/82601


E-Mail: [email protected]
Homepage: www.ms-leibnitz.at

Bewerbungen unter:
Stadtgemeinde Leibnitz
Hauptplatz 24
8430 Leibnitz
Tel.: 03452 82423 – 140


E-Mail: [email protected]
Homepage: www.leibnitz.at

Rechtliche Grundlage der Einstellung von Lehrkräften an den kommunalen Musikschulen der Steiermark ist das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) Stammfassung: LGBl. Nr. 93/2014 i.d.g.F. und Änderung: LGBl. Nr. 8 / 2021. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.519,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% – 26 Wst.

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