Weihnachtsaktion 2023 – Gutscheine
Die Weihnachtsgutscheine der Stadtgemeinde Leibnitz im Wert von € 60,00 (3 x € 20,00) werden für das Jahr 2023 pro Haushalt, und unter Vorlage eines Einkommensnachweises, ausgegeben.
Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die
- den ordentlichen Wohnsitz in der Stadtgemeinde haben
- eine Mindestpension mit Ausgleichszulage beziehen und deren Haushaltsnettoeinkommen nicht über den Richtsatz der
Ausgleichszulage von € 1.751,56 bei Ehepaaren/Haushaltsgemeinschaften und € 1.110,26 bei Alleinstehenden liegt.
Erhöhung pro Kind bis 15 Jahren von € 171,31.
- eine laufende bedarfsorientierte Mindestsicherung,
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss vom AMS beziehen und deren Haushaltsnettoeinkommen nicht über den Richtsatz der Ausgleichszulage von € 1.751,56 bei Ehepaaren /Haushaltsgemeinschaften und € 1.110,26 bei Alleinstehenden liegt.
Erhöhung pro Kind bis 15 Jahren von € 171,31
Diese Gutscheine können bis 29.12.2023 im Bürgerservice, Tür 01, Roswitha Poßnitz 0043 3452/82423-133, während der Amtsstunden, nach Vorlage des aktuellen Einkommensnachweises, beantragt werden.
Vorzulegen ist entweder ein aktueller:
- Pensionsbescheid bzw. Kontoauszug
- Bescheid über die Sozialunterstützung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
- Bezugsbestätigung AMS bzw. Versicherungsanstalt
- Familienbeihilfenbestätigung
- Erhaltene Unterhaltszahlungen bzw. Alimente
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