Weihnachtsaktion 2025
Die Weihnachtsgutscheine der Stadtgemeinde Leibnitz im Wert von € 60,00 (3 x € 20,00) werden für das Jahr 2025 pro Haushalt und unter Vorlage der Einkommensnachweise ausgegeben.
Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die
- den ordentlichen Wohnsitz in der Stadtgemeinde haben
- eine Mindestpension mit Ausgleichszulage beziehen und deren Haushaltsnettoeinkommen nicht über dem Richtsatz der Ausgleichszulage von € 2.009,85 bei Ehepaaren/Haushaltsgemeinschaften und
€ 1.273,99 bei Alleinstehenden liegt. Erhöhung pro Kind bis 15 Jahren von € 196,57. - eine laufende bedarfsorientierte Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss vom AMS beziehen und deren Haushaltsnettoeinkommen nicht über dem Richtsatz der Ausgleichszulage von € 2.009,85 bei Ehepaaren /Haushaltsgemeinschaften und € 1.273,99 bei Alleinstehenden liegt. Erhöhung pro Kind bis 15 Jahren von € 196,57
- Ausgenommen: Drittstaatenangehörige
Diese Gutscheine können bis 30.12.2025 im Bürgerservice, Tür 01, Fr. Poßnitz 03452/82423-133, und Fr. Kaube 03452/82423-192 während der Amtsstunden, nach Vorlage der aktuellen Einkommensnachweise und Meldedaten, beantragt werden.
Vorzulegen ist entweder ein aktueller:
- Meldezettel, Reisepass oder Personalausweis
- Pensionsbescheid bzw. Kontoauszug
- Bescheid über die Sozialunterstützung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz
- Bezugsbestätigung AMS bzw. Versicherungsanstalt
- Familienbeihilfenbestätigung
- Erhaltene Unterhaltszahlungen bzw. Alimente