SeniorInnen Urlaubsaktion 2026

SeniorInnen Urlaubsaktion 2026

Die Urlaubsaktion für Senior*innen 2026 des Landes Steiermark wird von der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz und der Stadtgemeinde Leibnitz organisiert.

Es wird den Senior*innen ab dem 60. Lebensjahr ein 7-tägiger Gratisurlaub in der Steiermark ermöglicht.

Der Turnus für die Bewohner*innen der Stadtgemeinde Leibnitz findet vom 30.06.2026 bis 07.07.2026 im Gasthof Mooswirt in Landl im Gesäuse statt.

Senior*innen, die die untenstehenden Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, können bis spätestens 01.06.2026 im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz die Teilnahme beantragen. Die Vergabe der Plätze erfolgt von der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz.

Eine Teilnahme ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Vollendung des 60. Lebensjahres bis 31. Dezember des laufenden Jahres
  •  Österreichische Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedsstaates und ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren
  • das Gesamtnettoeinkommen im Monat darf die Einkommensgrenze

für alleinlebende Personen                            von       €   1.589,41

für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften  von       €   2.385,80

nicht übersteigen (Einkommensnachweise wie unten angeführt sind vorzulegen)

  • das Zurechtfinden ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort muss gewährleistet sein (Pflegestufe 1 und 2)
  • bei Vorhandensein einer Pflegebedürftigkeit ist die Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht durch eine Angehörige oder einen Angehörigen oder eine andere pflegende Person (Nachbarin oder Nachbar, Freundin oder Freund u. ä.) zu gewährleisten. In diesen Fällen können Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Pflegestufe von 3 oder höchstens 4 aufweisen, sofern diese mit der Unterbringung in einem Zweibettzimmer einverstanden sind.

Folgende Nachweise sind unbedingt bei Antragstellung bzw. bis 01.06.2026 vorzulegen:

  • alle Pensionen bzw. Renten inklusive Ausgleichszulage, z.B. Unfallrenten, Invalidenrenten, Erwerbsunfähigkeitspensionen, Leibrenten, Firmenpensionen
  • Unterhalt,
  • Leistungen aus der Sozialhilfe oder der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
  • Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss
  • Pacht- oder Mieteinnahmen
  • sonstige Einkünfte (bitte die Art angeben)
  • für ein Ausgedinge wird der Höchstsatz angenommen, wenn kein Nachweis für ein geringeres vorgelegt wird.
  • Der Höchstsatz für das Ausgedinge beträgt im Jahr 2026
    • für alleinlebende Personen                             € 171,41 und
    • für Ehepaare und Lebensgemeinschaften    € 257,00

Als Einkommen gelten insbesondere nicht:

  • Pflegegeld
  • Diätzuschüsse
  • Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge
  • Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegeeltern) des Landes Steiermark
  • Wohnunterstützung

Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens Montag, den 01.06.2026 im Bürgerservice der Stadtgemeinde Leibnitz, Hauptplatz 24, 8430 Leibnitz, bei Frau Elisabeth Kaube, Tel: 03452 82423-192 oder [email protected]eth Kaube, Tel: 03452 82423-192 oder [email protected]

Foto-by_Rainer-Sturm_pixelio.de

Über den Autor

Andrea Kölbl

Andrea Kölbl führt redaktionelle Arbeiten im Stadtmagazin UNSER LEIBNITZ und auf der Homepage der Stadtgemeinde Leibnitz aus. Des Weiteren ist sie Mitarbeiterin in der Stadtamtsdirektion. Sie erreichen Andrea Kölbl unter [email protected].