Einmaliger Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2023/2024

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beträgt für alle Heizungsanlagen € 340,00.

Dieser kann zwischen 2. Oktober 2023 und 29. Februar 2024 in der Stadtgemeinde Leibnitz im Bürgerservice – Tür 01 – beantragt werden, wenn der Antragsteller seit 1. September 2023 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und das Haushaltseinkommen nicht über der festgelegten Einkommensobergrenze liegt.

Einkommensgrenzen

Das Monatsnettoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ermittelt sich aus dem Auszahlungsbetrag eines Monatslohnzettels (nicht älter als 6 Monate) der mal 14 dividiert und durch 12 gerechnet wird:

Ein-Personen-Haushalt  € 1.392,00
Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften   € 2.088,00
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind     €   418,00

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühren befreit sind.

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind BewohnerInnen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und AsylwerberInnen.

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die eine „Wohnunterstützung“ beziehen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Einkommensnachweise, wie z.B. Monatslohnzettel nicht älter als 6 Monate, Pensionsbescheid, Unfallrenten, Kinderbetreuungsgeld, Nachweis Unterhaltszahlungen, Nachweis über erhaltene Alimente, Familienbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Einkünfte von ZeitsoldatInnen, Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, Nachweis der Sozialunterstützung, Einkommensteuerbescheide der letzten drei Wirtschaftsjahre bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung , letztgültige Einheitswertbescheid bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Kindergartenbeihilfe, Krank- und Rehabilitationsgeld, usw.
  • Kontonummer – IBAN

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.

Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Tel. Nr. 0043 316 877-2325 zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zur Wohnunterstützung haben, wenden Sie sich bitte an 0043 316 877-3748.

Über den Autor

Andrea Kölbl

Andrea Kölbl ist zuständig für redaktionelle Arbeiten in der Stadtgemeinde Leibnitz und für Texte und Fotos im Stadtmagazin UNSER LEINBITZ und auf der Homepage der Stadtgemeinde Leibnitz. Des Weiteren ist sie Mitarbeiterin in der Stadtamtsdirektion. Sie erreichen Andrea Kölbl unter [email protected].