Postkasten für die Anliegen der Kinder
Du bist unter 16 Jahre und wolltest der Steiermärkischen Landesregierung immer schon etwas sagen? Du hast Themen und Ideen für die Steiermark, die dir wichtig sind? Dann schicke uns dein Anliegen! Die steirischen Politiker*innen wollen wissen, was du dir von ihnen wünscht, denn deine Meinung ist uns wichtig (siehe QR-Code)!
Die Steiermärkische Landesregierung kurz erklärt
Menschen aus der Steiermark (das Volk) wählen die Politiker*innen für den Landtag. Diese Politiker*innen werden Abgeordnete genannt. Der Landtag vertritt alle Menschen, die in der Steiermark leben. Der Landtag entscheidet welche Regeln und Gesetze es für die Steiermark gibt. Regeln und Gesetze sind wichtig für ein gutes Zusammenleben.
Was macht der Landtag?
Ungefähr einmal im Monat treffen sich Politiker*innen (Abgeordnete) in kleinen Gruppen und reden über ein bestimmtes Thema, wie zum Beispiel Klimaschutz oder Gesundheit. Diese kleinen Gruppen nennt man auch Ausschuss. Das monatliche Treffen heißt „Landtagssitzung“ und findet im steirischen Landhaus in Graz statt. Bei diesen Treffen wird entschieden, welche Gesetzte es geben soll. Jeder Mensch kann bei den Treffen im Landhaus zusehen oder über einen Live-Stream zusehen. Den Link für den Live-Stream findest du hier.
Wie entstehen Gesetze im Landtag?
Der Steirische Landtag beschließt Gesetze, indem gewisse Schritte befolgt werden:
1. Entwurf: Zuerst wird ein Entwurf für das Gesetz gemacht. Dabei werden von der Landesregierung die Ideen zum neuen Gesetz beschrieben.
2. Überprüfung: Dieser Entwurf wird dann überprüft und veröffentlicht. Menschen, die vom Gesetz betroffen sind, können dann ihre Meinung dazu teilen. Danach sehen sich die Politiker*innen im Landtag den überarbeiteten Entwurf genau an.
3. Beschluss: Die Politiker*innen (Abgeordnete) stimmen ab, ob sie das Gesetz gut finden. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten im Landtag für das Gesetz ist, wird der Gesetzesbeschluss veröffentlicht. Danach werden die Menschen in der Steiermark über das neue Gesetz informiert. Wenn viele Menschen das neue Gesetz ungerecht finden, kann es eine Volksabstimmung geben. Dabei stimmen Menschen ab, ob sie für oder gegen das Gesetz sind.
Wie wird der Landtag gewählt?
Der Steirische Landtag kann alle fünf Jahre von allen Menschen gewählt werden, die in der Steiermark leben, die österreichische Staatsbürger*innenschaft haben und über 16 Jahre alt sind. Diese Wahl nennt man „Landtagswahl“. Die nächste Landtagswahl findet 2024 statt.
Was hat der Landtag mit mir zu tun?
Auch wenn du unter 16 Jahre alt bist und deshalb noch nicht wählen gehen darfst, kannst du deine Meinung sagen. Jedes Kind hat ein Recht auf Mitsprache! Für die Steiermärkische Landesregierung sind die Anliegen aller Menschen gleich wichtig. Also egal wie alt du bist: Wenn du eine Bitte hast oder wenn du etwas ungerecht findest, kannst du dich an den Landtag wenden. Die Politiker*innen brauchen sogar deine Meinung, damit sie auf deine Bedürfnisse und die deiner Mitmenschen eingehen können.
Gibt es etwas, was dir am Herzen liegt? Dann komme mit deinem Anliegen zum Steirischen Landtag. Du kannst dein Anliegen per Postkarte oder über das obenstehende Online-Formular einreichen.
Ein Projekt der Steiermärkischen Landesregierung, umgesetzt durchs Kinderbüro.