Das Gackerl gehört ins Sackerl – auch in Leibnitz
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Tieren verpflichtet, Tiere in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden. Die Hundekotproblematik fällt hierunter.
Da in letzter Zeit Beschwerden über „hundische“ Hinterlassenschaften wieder vermehrt laut werden, bittet die Stadtgemeinde Leibnitz alle Hundebesitzer dafür Sorge zu tragen, dass Hundekot entfernt und richtig entsorgt wird.
Um die Hundehalter dabei zu unterstützen stellt die Stadtgemeinde Leibnitz im gesamten Stadtgebiet Hundesackerlspender zur Verfügung und wendet für Wartung und Befüllung ebendieser mehr als € 4.000,- jährlich auf.