Das Gackerl gehört ins Sackerl – auch in Leibnitz

Das Gackerl gehört ins Sackerl – auch in Leibnitz

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Tieren verpflichtet, Tiere in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

Die HalterInnen oder VerwahrerInnen von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden. Die Hundekotproblematik fällt hierunter.

Da in letzter Zeit Beschwerden über „hundische“ Hinterlassenschaften wieder vermehrt laut werden, bittet die Stadtgemeinde Leibnitz alle Hundebesitzer dafür Sorge zu tragen, dass Hundekot entfernt und richtig entsorgt wird.

Um die Hundehalter dabei zu unterstützen stellt die Stadtgemeinde Leibnitz im gesamten Stadtgebiet 43 Hundesackerlspender zur Verfügung und wendet für Wartung und Befüllung ebendieser mehr als € 4.000,- jährlich auf.

Über den Autor

Andrea Kölbl

Andrea Kölbl ist zuständig für redaktionelle Arbeiten in der Stadtgemeinde Leibnitz und für Texte und Fotos im Stadtmagazin UNSER LEINBITZ und auf der Homepage der Stadtgemeinde Leibnitz. Des Weiteren ist sie Mitarbeiterin in der Stadtamtsdirektion. Sie erreichen Andrea Kölbl unter andrea.koelbl@leibnitz.at.