
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2025/2026
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beträgt für alle Heizungsanlagen € 340,00.
Dieser kann zwischen 16. Oktober 2025 und 27. Februar 2026 in der Stadtgemeinde Leibnitz im Bürgerservice bei Frau Poßnitz, Tel. Nr. 03452/82423-133 oder Fr. Kaube, DW-192, beantragt werden, wenn der Antragsteller seit mindestens 15. September 2020 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und das Haushaltseinkommen nicht über der festgelegten Einkommensobergrenze liegt.
Einkommensgrenzen
Das Monatsnettoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ermittelt sich aus dem Auszahlungsbetrag eines Monatslohnzettels (nicht älter als 6 Monate) der mal 14 und durch 12 dividiert gerechnet wird:
Ein-Personen-Haushalt | € 1.661,00 |
Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften | € 2.492,00 |
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind | € 498,00 |
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von den Rezeptgebühren befreit sind.
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die einen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben (Hauptmietvertrag) und AsylwerberInnen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Einkommensnachweise, wie z.B. Monatslohnzettel nicht älter als 6 Monate, Pensionsbescheid, Unfallrenten, Kinderbetreuungsgeld, Nachweis Unterhaltszahlungen, Nachweis über erhaltene Alimente, Familienbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Einkünfte von ZeitsoldatInnen, Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, Nachweis der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, Einkommensteuerbescheide der letzten drei Wirtschaftsjahre bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung , letztgültige Einheitswertbescheid bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Kindergartenbeihilfe, Krank- und Rehabilitationsgeld, usw.
- Die Heizkosten müssen vorgelegt werden
- Kontonummer – IBAN
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.
Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zur Wohnunterstützung haben, wenden Sie sich bitte an 0316/877 3748.