Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2022/2023

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beträgt für alle Heizungsanlagen € 340,00.

Dieser kann zwischen 1. Oktober 2022 und 28. Februar 2023 in der Stadtgemeinde Leibnitz im Bürgerservice bei Roswitha Poßnitz, Tel. 0043 3452/82423-133, beantragt werden, wenn der Antragsteller seit 1. September 2022 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und das Haushaltseinkommen nicht über der festgelegten Einkommensobergrenze liegt.

Einkommensgrenzen

Das Monatsnettoeinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ermittelt sich aus dem Auszahlungsbetrag eines Monatslohnzettels (nicht älter als sechs Monate) der mal 14 dividiert und durch 12 gerechnet wird:

  • Ein-Personen-Haushalt                                    
  • Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften    
  • Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind

€ 1.371,00
€ 2.057,00
€ 412,00

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühren befreit sind.

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben all jene Personen, die einen Anspruch auf die „Wohnunterstützung“ haben (Hauptmietvertrag) und AsylwerberInnen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Einkommensnachweise, wie z.B. Monatslohnzettel nicht älter als sechs Monate, Pensionsbescheid, Unfallrenten, Kinderbetreuungsgeld, Nachweis Unterhaltszahlungen, Nachweis über erhaltene Alimente, Familienbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Einkünfte von ZeitsoldatInnen, Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, Nachweis der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, Einkommensteuerbescheide der letzten drei Wirtschaftsjahre bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung , letztgültige Einheitswertbescheid bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Kindergartenbeihilfe, Krank- und Rehabilitationsgeld, usw.
  • Kontonummer – IBAN

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses.

Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Tel. 0043 316/877-2325 zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zur Wohnunterstützung haben, wenden Sie sich bitte an 0043 316/877-3748.

Über den Autor

Kevin Walter

...ist zuständig für alles was mit Medieninformatik & -design in der Stadtgemeinde Leibnitz anfällt. Gestaltet die Gemeindezeitung und befüllt auch immer wieder den neuen Newsroom.