Kundmachung zur schriftlichen Anhörung

Änderung Flächenwidmungsplan, VF: 1.31; „Weizenweg“:

Die beabsichtigte Änderung Flächenwidmungsplan, VF: 1.31, „Weizenweg“, der Stadtgemeinde Leibnitz wurde lt. § 39 StROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 i.d.F. LGBl. Nr. 73/2023, in der Zeit von 23.05.2024 – 10.06.2024 schriftlich angehört. In diesem Anhörungs-zeitraum langten zahlreiche Einwendungen zur beabsichtigten Änderung des Flächenwidmungsplanes ein.
Aufgrund dessen soll im Zuge des Endbeschlusses der Verzicht auf die beabsichtigte Änderung der Änderung Flächenwidmungs-plan, VF: 1.31, „Weizenweg“ erfolgen und soll die bereits rechtskräftige Flächenwidmungsplan-Ausweisung, Periode 1.0, analog fortgeschrieben werden.

KUNDMACHUNG samt Beilage (PDF)

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