Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen

deren Wert € 100,00 übersteigt, gemäß § 42a SPG (Sicherheitspolizeigesetz). Bitte rufen Sie nachstehenden Link auf, um die im Fundamt der Stadtgemeinde Leibnitz abgegebenen Fundgegenstände anzuzeigen:

www. novafind.eu

Sämtliche österreichweit abgegebenen Fundgegenstände sind unter folgendem Link abrufbar: www.fundamt.gv.at.

!ACHTUNG! Öffnungszeiten Juli & August: Montag bis Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr. Für Termine an den Nachmittagen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Sachbearbeiter!

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