
Wahlkundmachung – Gemeindewahlvorschläge
Die Gemeindewahlbehörde hat die von den wahlwerbenden Parteien für die Wahl des Gemeinderates eingebrachten Gemeindewahlvorschläge überprüft und bringt hiermit die gemäß § 49 Abs. 6 der Gemeindewahlordnung 2009, LBGI. Nr. 59, i.d.g.F., abgeschlossenen Gemeindewahlvorschläge zur Veröffentlichung: